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Presse- und Äußerungsrecht

Wir beraten unsere Mandanten bei der Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen wie Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Schadensersatz und Schmerzensgeld. 

Die Beratung erfolgt umfassend auch unter Berücksichtigung des Wettbewerbsrechts, wenn Unternehmen von Äußerungen der Presse oder Konkurrenten betroffen sind.


  • Strategische Beratung bei Negativäußerungen
  • Gegendarstellung
  • Unterlassung
  • Widerruf
 
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