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Dr. Ekkehard Stolz


Ekkehard Stolz hat seinen Schwerpunkt im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheber- und Designrecht sowie im Medienrecht. Zu seinem Tätigkeitsbereich gehört insbesondere die Prozessführung vor nationalen und europäischen Gerichten. Darüber hinaus berät er insbesondere Unternehmen beim Aufbau und der Verteidigung von internationalen Markenportfolios. Ekkehard Stolz ist Mitglied des Fachausschusses Designrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) und des Design Committee von ECTA (European Communities Trademark Association). Er war auch viele Jahre in den Committees der INTA aktiv. Ekkehard Stolz ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

  • Zulassung als Rechtsanwalt seit 1999
  • Studium in Tübingen und Hamburg
  • Promotion zum Thema Designschutz
  • 1999–2015 Rechtsanwalt bei Lichtenstein, Körner & Partner mbB Rechtsanwälte
  • Mitgliedschaften: GRUR, INTA , ECTA
  • Sprachen: Deutsch, Englisch
  • Publikationen

 
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